Wussten Sie schon … ?

… was ein Sondernutzungsrecht ist?

Ein Sondernutzungsrecht ist das ausschließliche Nutzungs- und Gebrauchsrecht eines Wohnungseigentümers an Flächen, Anlagen, Einrichtungen oder Räumen, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen (z. B. KFZ-Stellplätze auf dem Grundstück, Grünflächennutzung, etc.)

Es ist ein grundstücksgleiches Recht, da sämtliche Eigentumsverhältnisse unberührt bleiben. Das bedeutet die Flächen, Anlagen, Einrichtungen oder Räume stehen weiterhin im gemeinschaftlichen Eigentum. Das Nutzungsrecht beinhaltet in der Regel nicht die Genehmigung bauliche Veränderungen vorzunehmen. Die Sondernutzungsrechte werden im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragen.

Möchten Sie mehr über das Sondernutzungsrecht erfahren? Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns!

 

Sep, 28, 2015

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