Wussten Sie schon … ?
… was eine Vermieterbescheinigung ist?
Als Vermieter sind Sie seit 01.11.2015 verpflichtet bei Ein-/Auszug Ihres Mieters eine entsprechende Bestätigung zu erstellen.
Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG
Mitwirkung des Wohnungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der melde-pflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch inner-halb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen zu bestätigen.
Weitere Informationen und eine fachkundige Beratung erhalten Sie von unserer Vertriebsabteilung.
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