Nebenkostenabrechnung: Fristen und Verjährung

Der Vermieter bzw. eine eventuell beauftragte Hausverwaltung hat ein Jahr Zeit nach Ende des Abrechnungszeitraums, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Für das Kalenderjahr 2024 z.B. muss die Nebenkostenabrechnung daher bis zum 31.12.2025 erstellt sein.