Kündigungsfristen bei Mietwohnungen:
Die Kündigungsfristen sind abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses und im § 573c BGB geregelt.
< 5 Jahre : 3 Monate
5-8 Jahre: 6 Monate
> 8 Jahre: 9 Monate
Beachte Gewerbemietvertrag:
Hier gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten bis zum Quartalsende.
Kann man eine Kündigungsfrist umgehen?
Für die Kündigung des Mietvertrags ist die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter und Vermieter verbindlich. Nur unter bestimmten Bedingungen ist eine fristlose Kündigung möglich.
Ausgenommen davon ist ein Kündigungsverzicht: Bei dieser vertraglichen Vereinbarung ist die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung für maximal 4 Kalenderjahre ausgeschlossen.
Manchmal kann die Kündigungsfrist umgangen werden, wenn ein Nachmieter vorhanden ist. Dies ist nur möglich, wenn es entsprechend im Mietvertrag genannt ist oder der Vermieter nachträglich seine Zustimmung dafür abgibt.
Berechnung der Kündigungsfristen
Die Kündigung des Mietvertrags muss bis zum 3. Werktag eines Monats eingegangen sein. Somit endet das Mietverhältnis je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate später.
Bei Kündigung des Mietvertrags bis zum 3. Werktag des Monats, bleibt das 3-monatige Mietverhältnis bestehen.
Beispiel: Bei Erhalt der Kündigung am 3. Oktober 2025, endet das Mietverhältnis am 31. Dezember 2025. Geht die Kündigung erst nach dem 3. Oktober ein, endet das Mietverhältnis erst Ende Januar.
Kündigungsfrist nach 10 Jahren Miete:
Besteht das Mietverhältnis mehr als 8 Jahre sieht das Gesetz eine Kündigungsfrist von 9 Monaten vor.
Beispiel: Sie wohnen seit Oktober 2015 in ihrer Wohnung. Wichtig bevor man doppelte Miete zahlt: Kündigung bis zum 3. Werktag im Dezember 2025, läuft der Mietvertrag noch bis Ende August 2026.
Auszug bei fristloser Kündigung
Der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter eine angemessene Frist (i. d. R. 2 Wochen) für den Auszug einzuräumen. Die fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis sofort.
Dieser Hinweis / Service ist nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und wie immer „OHNE GEWÄHR“ zu verstehen, sodass wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Haftung übernehmen.