Bei der Kündigung eines Mietvertrags sind bestimmte Vorschriften und Fristen gegeben, die man einhalten muss. Ansonsten kann die Kündigung des Mietvertrags nicht wirksam sein.
Wann kann ich einen Mietvertrag kündigen?
Die Regelung in Bezug auf die Kündigung eines Mietvertrags richtet sich nach §535 BGB. Hier ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Mietvertrag fristgemäß oder fristlos gekündigt werden darf.
Ordentliche Kündigung Mieter – Voraussetzungen
Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietvertrags besteht die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Für die ordentliche Kündigung ist ein Mietgrund nicht zwingend notwendig.
Ordentliche Kündigung durch Vermieter – Voraussetzungen
Der Vermieter benötigt immer einen Grund, wenn er den Mietvertrag kündigen möchte. Hierbei muss auch der Vermieter die Frist von 3 Monaten einhalten. Im BGB sind die Kündigungsgründe für eine ordentliche Kündigung genannt. Hierzu zählen:
- Zahlungsverzug der Mietzahlungen
- Unwirtschaftlichkeit der Vermietung
- Eigenbedarf der Wohnung
- Verstöße gegen Mietvertrag
Fristlose Kündigung des Mietvertrags
Mieter:
Laut §543 Abs. 1, Satz 2 BGB ist die fristlose Kündigung eines Mietvertrags möglich bei gesundheitsgefährdenden Zuständen (z.B. Schimmelbefall) sowie eine nicht vertraglich vereinbarte Nutzung des Objekts.
Vermieter:
Ein Vermieter darf die fristlose Kündigung nur aussprechen, wenn der Mieter eine schwerwiegende Vertragsverletzung begangen hat. Ein Beispiel hierfür wäre eine unerlaubte Untervermietung der Mietwohnung, Zahlungsverzug der Mietzahlungen, Straftaten gegenüber dem Vermieter sowie die Störung des Hausfriedens.
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