Für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung stehen jeder Hausverwaltung entsprechende Vorlagen bzw. Programme zur Verfügung, um diese ordnungsgemäß zu erstellen.
Die Abrechnung muss den Abrechnungszeitraum, die Gesamtkosten, den Umlageschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen beinhalten. Der Umlageschlüssel für die Nebenkosten richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Die Verteilung der Nebenkosten richtet sich nach der Wohnfläche (sofern nichts anderes vereinbart). Für Nebenkosten, die von einem erfassten Verbrauch durch den Mieter abhängt (z.B. Heizkosten), wird ein Umlageschlüssel gewählt, der dem Verbrauch Rechnung trägt. Eine entsprechende Heizkostenabrechnung wird hier zumeist durch einen Heizkostenabrechnungsdienst erstellt.
Zu den umlagefähigen Nebenkosten zählen sämtliche laufende bzw. wiederkehrende Kosten, welche im Zusammenhang mit der Mietwohnung anfallen. Hierzu gehören z.B. Kosten wie Hausmeisterservice, Gebäudereinigung oder Winterdienst. Diese Kosten müssen allerdings genau im Mietvertrag aufgeführt werden. In der Regel reicht hier ein Verweis auf §2 der Betriebskostenverordnung aus.
Nebenkostenabrechnung Gewerbe
Im Gewerbemietrecht sieht dies allerdings etwas anders aus. Die Betriebskostenverordnung bezieht sich nämlich rein auf die Wohnraummiete, womit die Aufzählung der Nebenkostenarten für die Gewerbemiete nicht abschließend ist. Bei Gewerbemietverträgen sind z.B. auch Kosten für eine mögliche Hausverwaltung umlagefähig. Wenn der Vermieter Nebenkosten abrechnen will, muss er diese allerdings auch detailliert im Mietvertrag erfassen.
Dieser Hinweis / Service ist wie immer „OHNE GEWÄHR“ zu verstehen, d.h. sollten gesetzliche Vorgaben davon abweichen, übernehmen wir keinerlei Haftung.