Sommer im Garten? Diese Regeln sollten Sie nicht ignorieren
Im Sommer wachsen Hecken, Sträucher und Bäume besonders schnell. Was optisch schön ist, führt in der Praxis jedoch häufig zu Konflikten zwischen Nachbarn. Deshalb gilt: Gartenpflege ist nicht nur eine Frage der Optik, sondern auch rechtlich klar geregelt – besonders für Eigentümer, Hausverwaltungen und den Hausmeisterservice.
Rückschnitt: klare Grenzen im Sommer
Zwischen dem 1. März und 30. September ist ein starker Rückschnitt oder das Entfernen von Hecken und Bäumen grundsätzlich verboten. Hintergrund ist der Schutz von brütenden Vögeln. Erlaubt sind lediglich leichte Pflege- und Formschnitte, wie sie häufig auch durch einen Gärtner oder im Rahmen eines Hausmeisterservice durchgeführt werden. Größere Maßnahmen sollten in die Herbst- und Wintermonate verlegt werden.
Überhängende Äste und Nachbarschaftsrecht
Ragen Äste oder Zweige auf ein Nachbargrundstück, muss zunächst der Eigentümer informiert werden. Erst wenn dieser nicht reagiert, darf der Nachbar selbst tätig werden. Wichtig: Der Rückschnitt muss fachgerecht erfolgen – hier ist der Einsatz eines erfahrenen Gärtners sinnvoll, um Schäden und Streit zu vermeiden.
Pflichten für Eigentümer und Verwalter
Eigentümer sind verpflichtet, ihre Bäume regelmäßig zu kontrollieren. Beschädigte oder instabile Bäume stellen ein Risiko dar und müssen gesichert oder entfernt werden. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht betrifft nicht nur private Eigentümer, sondern auch jede Hausverwaltung, die für Immobilien verantwortlich ist.
Haftung bei Schäden
Verursachen Äste oder Wurzeln Schäden, haftet in der Regel der Eigentümer. Gerade hier zeigt sich, wie wichtig eine laufende Pflege durch einen Hausmeisterservice oder einen professionellen Gärtner ist, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Konflikte vermeiden
Viele Streitigkeiten lassen sich durch regelmäßige Pflege, klare Zuständigkeiten und offene Kommunikation vermeiden. Wer auf professionelle Unterstützung durch Hausverwaltung, Hausmeisterservice und Gärtner setzt, bleibt rechtlich auf der sicheren Seite und sorgt gleichzeitig für ein gepflegtes Erscheinungsbild der Immobilie.
Dieser Hinweis / Service ist nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und wie immer „OHNE GEWÄHR“ zu verstehen, sodass wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Haftung übernehmen.