Melderechtsgesetz

Bitte beachten Sie: Als Vermieter sind Sie ab 01.11.2015 verpflichtet bei Ein-/Auszug Ihres Mieters eine entsprechende Bestätigung zu erstellen. Weitere Informationen und eine fachkundige Beratung erhalten Sie von unserer Vertriebsabteilung.

Apr, 14, 2015

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