Wussten Sie schon … ?
... dass es in Bayern seit dem 25. September 2012 ein Gesetz gibt, das besagt, dass in allen Neubauten ab 01.01.2013 Rauchmelder in allen Wohnungen verbaut werden müssen? Für alle Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017 – danach müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
1. Wie funktionieren die Rauchmelder?
Ein Rauchmelder registriert Brand- bzw. Rauchgas indem ein im Rauchmelder verbauter Lichtsensor, aufgrund des eindringenden Brand- oder Rauchgases, unterbrochen wird. Bereits bei geringen Rauchgaskonzentrationen schlägt ein Rauchmelder mit mindestens 85 dB(A) an.
2. Worauf muss ich beim Kauf eines Rauchmelders achten?
Qualitätsrauchmelder besitzen ein CE-Zeichen
und die Angabe DIN EN 14604. Darüber hinaus kann zusätzlich noch ein Kennzeichen eines Prüfinstitutes wie „VdS“ angebracht sein. Generell sollten Sie langlebige Rauchmelder mit reduzierten Ausfallzeiten sowie einer 10-Jahres Batterie kaufen.
3. Wer ist für die Installation der Rauchmelder verantwortlich?
Der jeweilige Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ist für die Installation eines vorgeschriebenen Rauchmelders verantwortlich. Alternativ können Sie auch eine Firma beauftragen.
4. Wer übernimmt die Kosten für Einbau und Wartung?
Die Kosten für die Anschaffung sowie die Installation der Rauchmelder muss der Vermieter bzw. Eigentümer tragen. Lediglich die Kosten der Wartung können auf Mieter umgelegt werden.
5. Wer ist für die Wartung zuständig?
In Bayern ist der Mieter verpflichtet die Wartung der Rauchmelder durchzuführen bzw. eine Firma damit zu beauftragen. Um sicher zu sein, sollte die Wartung jährlich ausgeführt werden. Es gibt jedoch bereits auch wartungsfreie Rauchmelder.
6. Welche Räume müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden?
Gesetzlich vorgeschrieben sind in Bayern lediglich Schlafzimmer sowie Flure zu Aufenthaltsräumen. Sinnvoll ist dagegen noch eine Erweiterung auf Wohn- und Esszimmer sowie auf dem Dachboden.
7. Wie müssen die Rauchmelder angebracht werden?
Generell gilt es hier die Angaben des Herstellers zu beachten. In der Regel wird er jedoch mittig im Raum – mindestens aber 50cm von der Wand entfernt – waagerecht angebracht.
8. Was tun, wenn der Rauchmelder Alarm schlägt?
Das Wichtigste: KEINE PANIK! Kleinere Brände können mit Hilfe von Feuerlöschern oder Löschdecken selbst gelöscht werden. Löschen Sie Fettbrände aber niemals mit Wasser. Ist es nicht mehr möglich den Brand selbst zu löschen, flüchten Sie in Mehrparteienhäusern immer nach unten und rufen sofort die 112.
9. Und wenn doch etwas passiert?
Sollte es zum Wohnungsbrand kommen, steht Ihnen ihre Wohngebäudeversicherung zu Seite. Um etwaige Leistungskürzungen zu vermeiden, sollten Sie die Installation sowie Wartung immer schriftlich dokumentieren.
10. Wo erhalte ich diesen Rauchmelder und wer montiert ihn?
Ein unverbindliches Angebot zur Installation von Qualitätsrauchmeldern inkl. 10-Jahres Batterie erhalten Sie z. B. vom Englhardt Immoservice GmbH & Co. KG.
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