Wussten Sie schon … ?

… was eine Vermieterbescheinigung ist?

Als Vermieter sind Sie seit 01.11.2015 verpflichtet bei Ein-/Auszug Ihres Mieters eine entsprechende Bestätigung zu erstellen.

Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG
Mitwirkung des Wohnungsgebers

(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der melde-pflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch inner-halb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen zu bestätigen.

Weitere Informationen und eine fachkundige Beratung erhalten Sie von unserer Vertriebsabteilung.

 

Dez, 01, 2015

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